JAB und Steuererklärungen
Regelmäßig sind Unternehmen gefordert ihren geschäftlichen Erfolg insbesondere gegenüber Fremdkapitalgebern darzustellen. Für diese Darstellung ist der Jahresabschluss eines der wichtigsten Instrumente. Er stellt sowohl die Grundlagen für mehrere Steuererklärungen dar und ist zugleich die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Kapitalgesellschaften müssen diesen zudem in elektronischer Form an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung oder bei Kleinstkapitalgesellschaften zur Hinterlegung übertragen. Als Steuerberater gehört die Erstellung von Jahresabschlüssen zu unseren Kernaufgaben.
Der Rahmen der Tätigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschluss, der Gewinnermittlung und betrieblicher Steuererklärungen orientiert sich an der Art und Größe des Unternehmens. Zu den typischen Jahresabschlusstätigkeiten gehören die Ermittlung von Ansatz und Bewertung der Bilanzpositionen (z.B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Vorräte, Forderungen etc.) sowie die Durchsicht der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wir überprüfen bei Bedarf steuerlich relevante Verträge sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Wir bescheinigen die Art der Jahresabschlusserstellung und fertigen bei Bedarf einen Erstellungsbericht an. Mandanten, die Ihre Buchführung selber erstellen, bieten wir an im Rahmen der Jahresabschlusserstellung die Finanzbuchführung stichprobenartig auf Korrektheit zu überprüfen sowie eine Durchsicht der Belege.
Der Rahmen der Tätigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschluss, der Gewinnermittlung und betrieblicher Steuererklärungen orientiert sich an der Art und Größe des Unternehmens. Zu den typischen Jahresabschlusstätigkeiten gehören die Ermittlung von Ansatz und Bewertung der Bilanzpositionen (z.B. Anlagevermögen, Rückstellungen, Vorräte, Forderungen etc.) sowie die Durchsicht der Gewinn- und Verlustrechnung.
Wir überprüfen bei Bedarf steuerlich relevante Verträge sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Wir bescheinigen die Art der Jahresabschlusserstellung und fertigen bei Bedarf einen Erstellungsbericht an. Mandanten, die Ihre Buchführung selber erstellen, bieten wir an im Rahmen der Jahresabschlusserstellung die Finanzbuchführung stichprobenartig auf Korrektheit zu überprüfen sowie eine Durchsicht der Belege.
Schwerpunktmäßig werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben unter der Bilanz bzw. eines Anhangs
- Ableitung des steuerrechtlichen Ergebnisses aus der Handelsbilanz ohne Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz (Überleitungsrechnung)
- Erstellung einer separaten Steuerbilanz
- Anfertigung der Einnahmeüberschussrechnung inklusive Ermittlung steuerlicher Korrekturen
- Erstellung von Sonderformen des Jahresabschlusses wie z.B. Eröffnungsbilanzen, Zwischen- und Schlussbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
- Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen insb. für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen
- Erstellung der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewinnfeststellungserklärung für Einzelunternehmer
- Erstellung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
- Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärung und Feststellungserklärungen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Durchführung von Vorsteuervergütungsverfahren
- Besprechung des Jahresabschlusses
- Beratung/Analyse der Gewinnverwendung und Tantiemen
- Erstellung der Bilanz für Zwecke der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung eines Jahresabschlussbericht
- Erstellung der Kapitalertragssteuererklärung im Ausschüttungsfall
- Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Führen von Rechtsbehelfen/Einspruchsverfahren
- Übermittlung der Steuererklärungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung
- Erstellung des Jahresabschluss aus der im Unternehmen erstellten Finanzbuchhaltung