Absenkung der Steuersätze
für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020:
von 19% auf 16% und
von 7% auf 5%.
Für die Gastronomie wird der Steuersatz für die Abgabe von Speisen
für den Zeitraum vom 01.07. 2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 5%
und für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 30.06. 2021 auf 7% herabgesetzt.
Diese Ermäßigung gilt nicht für die Abgabe von Getränken.
Für Hotelbetriebe gilt: Der Frühstücksumsatz ist aufzuteilen.
Was ist zu beachten?
Sämtliche bestehende Verträge sind zu prüfen und zu ändern.
Kalkulationen sind neu zu erstellen.