da derzeit niemand wissen kann, welche Einschränkungen aufgrund des Coronavirus auf uns zukommen, geschweige denn für wie lange, haben wir uns kurzfristig eine Lösung überlegt, um sowohl Ihre Unternehmensbuchhaltung als auch die Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter sicherstellen zu können.
Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen. Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt. Ab dem 01.04.2020 werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert! Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet!