2019

von Administrator (Kommentare: 0)

Unsere SKP-App

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Unsere SKP-App zur schnellen und einfachen Belegübermittlung!

Sie kennen sicherlich die Situation, dass mal immer buchführungsrelevante Belege fehlen. Sei es der Tankbeleg, verschwunden unter Dokumenten inmitten des Autos, der Bewirtungsbeleg, längst vergessen und verblichen in der Innentasche einer Jacke, oder das Ticket der letzten Geschäftsreise, damals schnell verstaut im Seitenfach des Reisekoffers und nun die große Frage „Wo habe ich den hin…?“

 

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von Administrator (Kommentare: 0)

Verfahrensdokumentaion

In letzter Zeit häufen sich Anfragen der Finanzämter, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen und den seit dem 01.01.2018 zulässigen Kassen-Nachschauen, nach dem Vorliegen einer Verfahrensdokumentation.

Die Verpflichtung ...

 

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Elektronisches Fahrtenbuch

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System nicht ausreicht, damit ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzusehen ist.

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Überlassung von Elektro-Fahrräder (E-Bikes) an Arbeitnehmer

Die Überlassung eines (Elektro-) Fahrrads, dessen Elektromotor nur Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützt,  ist seit 2019 steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn übernimmt. In der Praxis wird jedoch zumeist ein Modell praktiziert, bei dem die Leasingrate durch eine anteilige Gehaltsumwandlung erbracht wird. Dies gilt zunächst bis Ende 2021.

Zwischenzeitlich haben ...

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Abgabe Steuererklärung 2018

Mit dem Steuermodernisierungsgesetz (StModernG) wurden die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen neu geregelt und in dem Zusammenhang auch die Sanktionen bei verspäteter Abgabe.

Gemäß § 149 ( 3 ) AO sind, sofern ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wurde, die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages , zur Umsatzsteuer, zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte, zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 18 des Außensteuergesetztes für das Kalenderjahr 2018 bis spätestens zum 28.02.2020 beim Finanzamt einzureichen. Land- und Forstwirte, die den Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermitteln, haben die Steuererklärungen für 2018 bis spätestens zum 31.07. 2020 einzureichen.

 

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