Aktuelles - Übersicht

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Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird auf 200.000 Euro und in besonderen Fällen auf 500.000 Euro erhöht. ...

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Abschlagszahlungen bei Überbrückungshilfen

Abschlagszahlungen stehen nun lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft fest, wobei weitere Details zur Novemberhilfe noch in Arbeit sind/ noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind. 

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

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Angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020

Bezüglich der angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfe für November 2020 einigte sich das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Bundesfinanzministerium auf

folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gesamtvolumen
  2. Antragsberechtigung
  3. Welche Förderung gibt es?
  4. Anrechnung erhaltener Leistungen
  5. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November
  6. Antragstellung

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